Widerspruchsrecht bei der statistischen Erfassung mit Piwik

Zur Optimierung des eigenen Internetauftritts nutzt die brain-SCC GmbH ebenso wie viele ihrer Kunden das Webanalyse-Werkzeug Piwik. Es dient der Webanalyse und liefert detaillierte Berichte über die Besucherzahlen sowie das Nutzerverhalten innerhalb des eigenen Internetauftritts. Anhand dieser Informationen können die Inhalte sowie die Serverstrukturen für die Besucher entsprechend optimiert werden. Seit Jahren betreibt brain-SCC die Piwikinstanzen in der vom  Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) empfohlenen Konfiguration. Interessierte können die Hinweise und Empfehlungen auf der Webseite des ULD nachlesen.

 

Gemäß den Empfehlungen des ULD werden zum Beispiel IP-Adressen bei brain-SCC nur anonymisiert gespeichert. Auch die Widerspruchsmöglichkeit (Opt-Out) ist seit einiger Zeit von den Datenschützern gefordert und wird entsprechend umgesetzt. Eine Einbindung stellt Piwik automatisch zur Verfügung. Nach dem Urteil des Landgerichtes Frankfurt vom 27. Februar 2014, muss den Besuchern einer Internetseite diese Option zwingend angeboten werden. Die Möglichkeit des Widerspruchs muss auf der Startseite deutlich erkennbar sein.

 

Eine eindeutige Definition für einen rechtskonformen Hinweis wurde bei dem Urteil nicht festgelegt. Gemäß der Formulierung des ULD genügt ein entsprechender Menüpunkt auf der Startseite bzw. in einem ständigen Servicemenü mit der Bezeichnung "Datenschutz" oder "Datenschutzerklärung".

 

Gern beantworten wir Ihre Fragen und Unterstützung Sie bei der Umsetzung der Anforderungen.

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